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Am 18. März 2012 wird der neue Kirchenvorstand gewählt

Die Kirchenvorstandswahlen sind Personenwahlen. Sie geben Ihre Stimmen einzelnen Kandidatinnen und Kandidaten, die auf dem Stimmzettel verzeichnet sind. Wieviele Stimmen Sie haben, hängt von der Größe Ihrer Kirchengemeinde ab.
Wer kandidiert, erfahren Sie bei Ihrer Kirchengemeinde, durch den Gemeindebrief oder die Tageszeitung.

Wer darf wählen?

Das Wahlrecht haben alle Kirchenmitglieder, die bis zum Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, am Wahltag der Kirchengemeinde angehören und in die Wählerliste eingetragen sind.

Wahlbenachrichtigung und Briefwahl

Etwa drei Wochen vor der Wahl erhalten Sie eine Wahlbenachrichtigung.
Auf der Wahlbenachrichtigungskarte ist der Ort des Wahllokals verzeichnet. Mit dieser Karte können Sie auch Briefwahl beantragen.
Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten, könnte das daran liegen, dass Sie erst kurz vor der Wahl in eine neue Gemeinde gezogen sind. Dann fragen Sie am besten im Gemeindebüro nach, ob Sie bereits in der Wählerliste stehen und bitten ggf. darum aufgenommen zu werden.

 

Wer ist im Kirchenvorstand?

Gewählte und berufene Mitglieder

Der größte Teil der Mitglieder des Kirchenvorstands wird bei der Kirchenvorstandswahl gewählt. Der Pastor oder die Pastorin einer Gemeinde sind durch ihr Amt Mitglieder des Kirchenvorstands und werden daher nicht gewählt. Zusätzlich zu den gewählten Mitgliedern muss mindestens eine Person in den Kirchenvorstand berufen werden. Höchstens ein Drittel der Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher dürfen berufene Mitglieder sein.

Wie groß ist der Kirchenvorstand?

Die Größe des Kirchenvorstandes hängt von der Größe der Gemeinde ab. In kleinen Gemeinden mit bis zu 1.999 Mitgliedern gehören außer den Pastoren oder Pastorinnen 4-8 Personen zum Kirchenvorstand. In einer Gemeinde mit mehr als 4.000 Mitgliedern können es bis zu 15 sein.

 

Warum ist Ihr Kirchenvorstand wichtig?

Der Kirchenvorstand leitet die Gemeinde

Nach unserer Kirchenverfassung und evangelischem Grundverständnis leitet der Kirchenvorstand gemeinsam mit dem Pfarramt die Kirchengemeinde. Leitung bedeutet: planen, entwickeln, ordnen, entscheiden. Bei der Arbeit des Kirchenvorstands geht es also um strategische und konzeptionelle Festlegungen.

Konzepte entwickeln

Der Kirchenvorstand trifft die Grundentscheidungen für die Entwicklung einer Gemeinde. Dabei geht es um theologische Themen ebenso, wie um finanzielle und personelle Entscheidungen. Welche Arbeitsschwerpunkte werden gesetzt angesichts knapper werdender Finanzmittel? Wohin der Weg Ihrer Gemeinde in den nächsten Jahren gehen wird, das entscheidet vor allem der Kirchenvorstand.

Einfluss nehmen

Nutzen Sie die Chance, bei der Kirchenvorstandswahl Einfluss zu nehmen auf die Entwicklungen in Ihrer Kirchengemeinde. Kandidieren Sie selbst oder unterstützen Sie mit Ihrer Stimme Kandidatinnen und Kandidaten in Ihrer Gemeinde.